Mit der rasanten Entwicklung der Motorisierung in den Jahren nach dem Ersten Weltkrieg wurden verschiedene Vereinigungen von Kraftfahrern gegründet.
Um zu verhindern, dass Alkohol- und Drogenkonsum im Straßenverkehr zu einer Gefährdung der Allgemeinheit werden, entstand in Schweden 1927 der „Bund abstinenter Kraftfahrer“, der als Vorbild für die 1938 in Deutschland gleiche gebildete Vereinigung diente.
Einige ehemalige Mitglieder gründeten dann 1954 den BUND ALKOHOLABSTINENTER KRAFTFAHRER – (BAK) mit Sitz in Hamburg. Der Verein wurde später in (BAK) BUND ALKOHOLFREI LEBENDER KRAFTFAHRER e. V. umbenannt.
Der Zweck des Vereins ist es, die alkohol– und drogenfreie Lebensweise, insbesondere im Straßenverkehr, zu fördern und damit einen wesentlichen Beitrag zur Erhöhung der Sicherheit im Straßenverkehr zu leisten.
Dieser Satzungszweck wird verwirklicht u. a. durch: Durchführung von Aktivitäten in den Bereichen Öffentlichkeitsarbeit, Vorbeugung, Aufklärung und Nachsorge; Förderung und Pflege der Zusammenarbeit mit den auf dem Gebiet der alkohol– und drogenfreien Lebensweise und im Straßenverkehr tätigen Organisationen, Einrichtungen und Dienststellen auf Bundes- und Landesebene; Einrichtung von Beratungsstellen auf Landesebene, die sich mit dem Problem „Alkohol und Drogenmittel im Straßenverkehr“ beschäftigen; Durchführung von Seminaren und Gesprächskreisen für alkohol-, drogen- und verkehrsauffällige Verkehrsteilnehmer.